Beurlaubung

Beurlaubungen zu religiösen Feiertagen werden auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulleiter erteilt.
– islamische Feiertage
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Sonstige Beurlaubungen in Ausnahmefällen, wie z. B. für individuelle Praktika und Vorstellungsgespräche beantragen Sie bitte schriftlich über die Klassenleitung bei der Schulleitung. Aus schulrechtlichen Gründen können Reise- und Urlaubstermine grundsätzlich nicht als Ausnahmefälle anerkannt werden.