Hygieneplan der Löweneck-Mittelschule
Grundlage: Bayerisches Kultusministerium München vom 02.09.2020
Für die Löweneck-Mittelschule gelten folgende Maßnahmen für alle Schüler, Lehrer und sonstiges Schulpersonal:
Es gilt eine eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund – Nasen – Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände, im Schulhaus und im Unterricht!
1. Maßnahmen für Unterricht und Notbetreuung
Stufe 1< 35 Neuinfektionen/7Tage/100.000 Einw.
- Masken auf dem Schulhof, in den Gängen, in Bus und Straßenbahn
- Frontale Sitzordnung
- Blockweise Sitzordnung in Religion/Ethik
- Händehygiene beachten
- Abstand zw. Lehrer und SchülerInnen wenn möglich 1,5 m
Pausenzeiten:
Individuelle Brotzeitpausen im Klassenzimmer sind möglich
9:30 – 9:45 Uhr Grundschule Hof, Mittelschule Klassenzimmer
11:15 – 11:30 Uhr Mittelschule Hof, Grundschule Klassenzimmer
Stufe 2: 35 < 50 Neuinfektionen/7Tage/100.000 Einw.
- Masken auf dem Schulhof, in den Gängen, in Bus und Straßenbahn und im Unterricht
- wie Stufe 1
Stufe 3: > 50 Neuinfektionen/7Tage/100.000 Einw.
Pausenzeiten: Individuell
- Mindestabstand 1,5m
- Masken im Klassenzimmer, auf dem Schulhof, in den Gängen, in Bus und Straßenbahn und im Unterricht.
- Klassenteilung, Unterrichtung im wöchentlichen Wechsel
- Zeitgenaue Aufstellung zum Unterrichtsbeginn auf den gekennzeichneten Plätzen im Schulhof auf (Abstandswahrung von 1,5 m); Eltern werden gebeten, ihre Kinder nicht zum Anstellplatz zu begleiten, um die Abstandsregel einzuhalten.
- Frontale Sitzordnung
- Blockweise Sitzordnung in Religion/Ethik
- Händehygiene beachten
- Einrichtung von Notbetreuungsgruppen (nach Kapazitäten)
àFür die Anordnung sämtlicher auf das Infektionsschutzgesetz gestützten Maßnahmen sind die Gesundheitsämter zuständig.
2. Verhalten im Krankheitsfall
- Stufe 1 und 2: Bei milden Krankheitssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten, dürfen Kinder die Schule besuchen.
- Kranke Schüler mit Fieber, Husten, Hals- und Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule.
- Nach Erkrankung (mit Fieber etc.) darf die Schülerin/der Schüler erst nach 36 Std. fieberfrei wieder zur Schule kommen. (Stufe 1/2; bei Stufe 3 Schulbesuch nur mit negativem Sars-CoV-2.Test möglich.
- 3. Mindestabstand und feste Lerngruppen
- Auf einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schüler ist auch weiterhin zu achten (auch im Ganztag)
- Innerhalb des Schulgebäudes (in den Fluren, Treppenhäusern, bei Konferenzen, im Lehrerzimmer, bei Besprechungen und Versammlungen)
- Religionsunterricht: Lerngruppe aus Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Klassen einer Jahrgangsstufe: blockweise Sitzordnung der Teilgruppen
- Sitzordnung: frontal und feste Platzzuordnung
- Partner- und Gruppenarbeit innerhalb der Klasse ist bei Stufe 1 und 2 möglich
- Angebote im Ganztag sind ebenfalls ohne Abstand bei Stufe 1 und 2 möglich
- 4. Hygienemaßnahmen
- Persönliche Hygiene
- regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
- Einhaltung der Husten- und Niesregeln (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
- Verzicht auf Körperkontakt (z. B. pers. Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln)
- Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
- Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebots
- b) Raumhygiene
- Lüften: mind. alle 45 min ist eine Stoßlüftung nötig. (vollständig geöffnetes Fenster, mind. 5 Minuten) – falls Stoßlüftung nicht möglich, dann Luftaustausch durch längere Öffnung von Fenster und Türe
- Reinigung: regelmäßige Reinigung von Handkontaktflächen (Türklinken, Lichtschalter, Treppen- und Handläufe etc.) durch Reinigungspersonal
- Kein Austausch von Gegenständen wie Arbeitsmittel (Lineal, Stifte etc. )
è Falls dies aus pädagogischen Gründen doch nötig ist, muss vor- und nachher ein gründliches Händewaschen erfolgen.
è Bei Benutzung von Computerräumen sollen die Geräte (insbesondere Tastatur und Maus) nach jeder Benutzung gereinigt werden. (falls nicht möglich, muss vor- und nachher ein gründliches Händewaschen erfolgen)
c) Hygiene im Sanitärbereich
- In den Toilettenräumen befindet sich immer nur eine Person. Vor Betreten der Toilette muss das Schild auf „Rot“ umgedreht werden.
- Wenn das Schild „Rot“ ist, bitte an den markierten Plätzen im Gang warten.
- Flüssigseifenspender sowie Einmalhandtücher oder Endlostuchrollen sind bereitgestellt.
- Eine hygienische Müllentsorgung ist bereitgestellt.
5. Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Das Tragen einer MNB ist grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.
Ausnahmen:
- bei Stufe 1 und 2 am Sitzplatz
- Während des Ausübens von Sport und Musik
- bei der Nahrungsaufnahme
- Attest aus gesundheitlichen Gründen
- Die MNB muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein.
- Die MNB darf nicht mit anderen geteilt werden.
- Vor Abnahme gegebenenfalls die Hände waschen.
- Die Regeln für richtiges Tragen werden mit den Kindern im Unterricht besprochen.
6. Regelungen für den Fachunterricht
a) Sport
- Sportausübung mit Körperkontakt ist in festen Trainingsgruppen wieder zugelassen
- Beschränkung der Übungszeit: 120 min.
- Gemeinsam genutzte Geräte nach jedem Schülerwechsel reinigen
- Falls die Reinigung nicht möglich ist, muss vor und nach dem Sportunterricht ein
- Regelungen für Eislaufen und Schwimmen werden rechtzeitig vor Beginn des Eislauf- und Schwimmunterrichts ausgehändigt.
b) Musik
- Instrumente nach Gebrauch reinigen
- Beim Singen gilt ein erhöhter Mindestabstand von 2 m
- Versetzte Aufstellung der Sängerinnen und Sänger
- Alle singen in dieselbe Richtung
- Diese Regeln gelten auch im Freien
- Lüften: nach 20 min Unterricht muss 10 min. gelüftet werden.
- Ab Stufe 3: Singen nur mit erhöhtem Abstand von 2,5 m möglich
c) Ernährung und Soziales
- Regelmäßiges Händewaschen
- Besteck, Geschirr und Kochgeräte nicht von mehreren Personen gleichzeitig verwenden
- Küchenarbeitsplatz vor Benutzung gründliche reinigen
- Speisen dürfen gemeinsam zubereitet werden, soweit dies aus pädagogischen Gründen erforderlich ist.
- Zubereitete Speisen können gemeinsam eingenommen werden, sofern die Vorgaben des Hygieneplans eingehalten werden.
7. Mensabetrieb
- Essensausgabe nur klassenweise.
- Essen wird einzeln mit Maske an der Theke geholt.
- Es wird kein Wasser ausgeschenkt; Getränke müssen von den Kindern mitgebracht werden (wenn möglich Wasser).
8. Pausenverkauf
- Der Pausenverkauf wird neu geregelt.
9. Ganztag
- Durchführung von Ganztagsangeboten während der Mittagszeit: Einteilung in feste Gruppen (nicht klassenübergreifend).
10. Schüler mit Grunderkrankungen
- Befreiung vom Präsenzunterricht nur mit Attest für die Dauer von 3 Monaten möglich
- Anschließend erfolgt eine ärztliche Neubewertung und die Vorlage einer neuen Bescheinigung
- Die Befreiung wird dokumentiert.
11. Vorgehen bei möglicher Erkrankung
- einer Schülerin/eines Schülers
- Bestätigter Fall in einer Schulklasse à Quarantäne von 14 Tagen für die gesamte Klasse; Testung der Kinder an Tag 1 und am Tag 5 bis 7 nach Erstexposition.
- Testung der Lehrkraft: Einzelfallentscheidung durch Gesundheitsamt
12. Veranstaltungen, Schülerfahrten
- Mehrtägige Schülerfahrten werden laut KMS vom 9.07.2020 bis Ende Jan. 2021 ausgesetzt.
- Eintägige/stundenweise Veranstaltungen (Wettbewerbe, Ausflüge…) sind – soweit pädagogisch vertretbar – zulässig.
à Hygienemaßnahmen müssen beachtet werden!
14. Erste Hilfe
- Abstand darf unterschritten werden – geeignete Schutzmaske tragen (2 – 3 MNB oder Beatmungsmaske), Einmalhandschuhe
- Im Rahmen der Wiederbelebungsmaßnahme liegt es im Ermessen der handelnden Person unter Beachtung des Eigenschutzes insbesondere bei unbekannten Hilfebedürftigen notfalls auf die Beatmung zu verzichten.
- Ausstattung Notfallkoffer und Ersatz verbrauchter Materialien durch SVA
15. Schulfremde Nutzung
- Entscheidung durch SVA
- Schutz- und Hygienekonzept darf nicht beeinträchtigt werden
Mit freundlichen Grüßen
Britta Siemer, Schulleitung