Unterrichtsfremde Gegenstände

Nicht erlaubt ist das Mitbringen unterrichtsfremder Gegenstände, welche die Unterrichts- und Erziehungsarbeit bzw. die Ordnung der Schule stören.

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Handys und andere digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten und in den Schulranzen zu stecken. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Handy vorübergehend abgenommen und einbehalten werden. Auch andere unterrichtsfremde Gegenstände wie Spielzeug, Messer, Feuerzeug usw. werden abgenommen und sichergestellt.