Versicherungsschutz

Alle Schüler sind auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei schulischen Veranstaltungen
(z. B. Praktika, Wandertage) unfallversichert.

  • Bitte melden Sie einen Unfall unverzüglich bei der Klassenleitung.
  • Weisen Sie den Arzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

Beurlaubung

Beurlaubungen zu religiösen Feiertagen werden auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulleiter erteilt.
– islamische Feiertage
– …

Sonstige Beurlaubungen in Ausnahmefällen, wie z. B. für individuelle Praktika und Vorstellungsgespräche beantragen Sie bitte schriftlich über die Klassenleitung bei der Schulleitung. Aus schulrechtlichen Gründen können Reise- und Urlaubstermine grundsätzlich nicht als Ausnahmefälle anerkannt werden.

Unterrichtsfremde Gegenstände

Nicht erlaubt ist das Mitbringen unterrichtsfremder Gegenstände, welche die Unterrichts- und Erziehungsarbeit bzw. die Ordnung der Schule stören.

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Handys und andere digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten und in den Schulranzen zu stecken. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Handy vorübergehend abgenommen und einbehalten werden. Auch andere unterrichtsfremde Gegenstände wie Spielzeug, Messer, Feuerzeug usw. werden abgenommen und sichergestellt.

Schulbücher

Bitte halten Sie Ihr Kind zu einer pfleglichen Behandlung der lernmittelfreien Schulbücher an. Die Bücher müssen eingebunden sein, die Einbände jedoch nicht am Buch festgeklebt werden. Bei groben Beschädigungen oder bei Verlust eines Buches muss dieses ersetzt werden. Der Neupreis liegt zwischen 14 € und 20 € pro Schulbuch.