Hygieneplan der Löweneck-Grundschule

Grundlage: Bayerisches Kultusministerium München vom 02.09.2020

Für die Löweneck-Grundschule gelten folgende Maßnahmen für alle Schüler, Lehrer und sonstiges Schulpersonal:

1. Maßnahmen für Unterricht und Notbetreuung

Stufe 1< 35 Neuinfektionen/7Tage/100.000 Einw.

  • Masken auf dem Schulhof, in den Gängen, in Bus und Straßenbahn
  • Frontale Sitzordnung
  • Blockweise Sitzordnung in Religion/Ethik
  • Händehygiene beachten
  • Abstand zw. Lehrer und SchülerInnen wenn möglich 1,5m

Pausenzeiten:

Individuelle Brotzeitpausen im Klassenzimmer sind möglich

Pausenzeiten: 09.30 – 10.00 Uhr

Stufe 2: 35 < 50 Neuinfektionen/7Tage/100.000 Einw.

  • Für Grundschule wie Stufe 1

Stufe 3: > 50 Neuinfektionen/7Tage/100.000 Einw.

Pausenzeiten: Individuell

  • Mindestabstand 1,5m
  • Masken im Klassenzimmer, auf dem Schulhof, in den Gängen, in Bus und Straßenbahn und im Unterricht
  • Klassenteilung, Unterrichtung im wöchentlichen Wechsel
  • Zeitgenaue Aufstellung zum Unterrichtsbeginn auf den gekennzeichneten Plätzen im Schulhof auf (Abstandswahrung von 1,5 m); Eltern werden gebeten, ihre Kinder nicht zum Anstellplatz zu begleiten, um die Abstandsregel einzuhalten.
  • Frontale Sitzordnung
  • Blockweise Sitzordnung in Religion/Ethik
  • Händehygiene beachten
  • Einrichtung von Notbetreuungsgruppen (nach Kapazitäten)

àFür die Anordnung sämtlicher auf das Infektionsschutzgesetz gestützten Maßnahmen sind die Gesundheitsämter zuständig.

2. Verhalten im Krankheitsfall

  • Stufe 1 und 2: Bei milden Krankheitssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten, dürfen Kinder die Schule besuchen.
  • Kranke Schüler mit Fieber, Husten, Hals- und Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule.
  • Nach Erkrankung (mit Fieber etc.) darf die Schülerin/der Schüler erst nach 36 Std. fieberfrei wieder zur Schule kommen. (Stufe 1/2; bei Stufe 3 Schulbesuch nur mit negativem Sars-CoV-2.Test möglich.
  • 3. Mindestabstand und feste Lerngruppen
  • Auf einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schüler ist auch weiterhin zu achten (auch im Ganztag)
  • Innerhalb des Schulgebäudes (in den Fluren, Treppenhäusern, bei Konferenzen, im Lehrerzimmer, bei Besprechungen und Versammlungen)
  • Religionsunterricht: Lerngruppe aus Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Klassen einer Jahrgangsstufe: blockweise Sitzordnung der Teilgruppen
  • Sitzordnung: frontal und feste Platzzuordnung
  • Partner- und Gruppenarbeit innerhalb der Klasse ist bei Stufe 1 und 2 möglich
  • Angebote im Ganztag sind ebenfalls ohne Abstand bei Stufe 1 und 2 möglich
  • 4. Hygienemaßnahmen
  • Persönliche Hygiene
  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
  • Einhaltung der Husten- und Niesregeln (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • Verzicht auf Körperkontakt (z. B. pers. Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln)
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
  • Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebots
  • b) Raumhygiene
  • Lüften: mind. alle 45 min ist eine Stoßlüftung nötig. (vollständig geöffnetes Fenster, mind. 5 Minuten) – falls Stoßlüftung nicht möglich, dann Luftaustausch durch längere Öffnung von Fenster und Türe
  • Reinigung: regelmäßige Reinigung von Handkontaktflächen (Türklinken, Lichtschalter, Treppen- und Handläufe etc.) durch Reinigungspersonal
  • Kein Austausch von Gegenständen wie Arbeitsmittel, Lineal, Stifte etc.

è Falls dies aus pädagogischen Gründen doch nötig ist, muss vor- und nachher ein gründliches Händewaschen erfolgen.

è Bei Benutzung von Computerräumen sollen die Geräte (insbesondere Tastatur und Maus) nach jeder Benutzung gereinigt werden. (falls nicht möglich, muss vor- und nachher ein gründliches Händewaschen erfolgen)

c) Hygiene im Sanitärbereich

  • In den Toilettenräumen befindet sich immer nur eine Person. Vor Betreten der Toilette muss das Schild auf „Rot“ umgedreht werden.
  • Wenn das Schild „Rot“ ist, bitte an den markierten Plätzen im Gang warten.
  • Flüssigseifenspender sowie Einmalhandtücher oder Endlostuchrollen sind bereitgestellt.
  • Eine hygienische Müllentsorgung ist bereitgestellt.

5. Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • Das Tragen einer MNB ist grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.

Ausnahmen:

  •  bei Stufe 1 und 2 am Sitzplatz
  • Während des Ausübens von Sport und Musik
  •  bei der Nahrungsaufnahme
  • Attest aus gesundheitlichen Gründen
  • Die MNB muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein.
  • Die MNB darf nicht mit anderen geteilt werden.
  • Vor Abnahme gegebenenfalls die Hände waschen.
  • Die Regeln für richtiges Tragen werden mit den Kindern im Unterricht besprochen.

6. Regelungen für den Fachunterricht

a) Sport

  • Sportausübung mit Körperkontakt ist in festen Trainingsgruppen wieder zugelassen
  • Beschränkung der Übungszeit: 120 min.
  • Gemeinsam genutzte Geräte nach jedem Schülerwechsel reinigen
  • Falls die Reinigung nicht möglich ist, muss vor und nach dem Sportunterricht ein
  • Regelungen für Eislaufen und Schwimmen werden rechtzeitig vor Beginn des Eislauf- und Schwimmunterrichts ausgehändigt.

b) Musik

  • Instrumente nach Gebrauch reinigen
  • Beim Singen gilt ein erhöhter Mindestabstand von 2 m
  • Versetzte Aufstellung der Sängerinnen und Sänger
  • Alle singen in dieselbe Richtung
  • Diese Regeln gelten auch im Freien
  • Lüften: nach 20 min Unterricht muss 10 min. gelüftet werden.
  • Ab Stufe 3: Singen nur mit erhöhtem Abstand von 2,5 m möglich

c) Ernährung und Soziales

  • Regelmäßiges Händewaschen
  • Besteck, Geschirr und Kochgeräte nicht von mehreren Personen gleichzeitig verwenden
  • Küchenarbeitsplatz vor Benutzung gründliche reinigen
  • Speisen dürfen gemeinsam zubereitet werden, soweit dies aus pädagogischen Gründen erforderlich ist.
  • Zubereitete Speisen können gemeinsam eingenommen werden, sofern die Vorgaben des Hygieneplans eingehalten werden.

7. Mensabetrieb

  • Essensausgabe nur klassenweise.
  • Essen wird einzeln mit Maske an der Theke geholt.
  • Es wird kein Wasser ausgeschenkt; Getränke müssen von den Kindern mitgebracht werden (wenn möglich Wasser).

8. Pausenverkauf

  • Der Pausenverkauf wird neu geregelt.

9. Ganztag

  • Durchführung von Ganztagsangeboten während der Mittagszeit: Einteilung in feste Gruppen (nicht klassenübergreifend).

10. Schüler mit Grunderkrankungen

  • Befreiung vom Präsenzunterricht nur mit Attest für die Dauer von 3 Monaten möglich
  • Anschließend erfolgt eine ärztliche Neubewertung und die Vorlage einer neuen Bescheinigung
  • Die Befreiung wird dokumentiert.

11. Vorgehen bei möglicher Erkrankung

  • einer Schülerin/eines Schülers
  • Bestätigter Fall in einer Schulklasse à Quarantäne von 14 Tagen für die gesamte Klasse; Testung der Kinder an Tag 1 und am Tag 5 bis 7 nach Erstexposition.
  • Testung der Lehrkraft: Einzelfallentscheidung durch Gesundheitsamt

12. Veranstaltungen, Schülerfahrten

  • Mehrtägige Schülerfahrten werden laut KMS vom 9.07.2020 bis Ende Jan. 2021 ausgesetzt.
  • Eintägige/stundenweise Veranstaltungen (Wettbewerbe, Ausflüge…) sind – soweit pädagogisch vertretbar – zulässig.

à Hygienemaßnahmen müssen beachtet werden!

14. Erste Hilfe

  • Abstand darf unterschritten werden – geeignete Schutzmaske tragen (2 – 3 MNB oder Beatmungsmaske), Einmalhandschuhe
  • Im Rahmen der Wiederbelebungsmaßnahme liegt es im Ermessen der handelnden Person unter Beachtung des Eigenschutzes insbesondere bei unbekannten Hilfebedürftigen notfalls auf die Beatmung zu verzichten.
  • Ausstattung Notfallkoffer und Ersatz verbrauchter Materialien durch SVA
  • 15. Schulfremde Nutzung
  • Entscheidung durch SVA
  • Schutz- und Hygienekonzept darf nicht beeinträchtigt werden

Mit freundlichen Grüßen

Britta Siemer, Schulleitung